Video- und Filmaufnahmen vor Ort
DMEXCO 2026:
Generell ist das Filmen auf dem Messegelände während der Messezeiten ohne besondere Genehmigung erlaubt. Einzige Voraussetzung ist die vorherige Anmeldung per E-Mail an dmexco-frequencies@ueberkopf.de.
Das Filmen auf den Konferenzbühnen und in den Masterclass-Räumen ist generell nicht erlaubt. Ausnahmen bilden die eigenen Sessions. Hier ist die Einhaltung der DSGVO zu beachten.
Das Filmen darf keine Fluchtwege blockieren oder den Besucherstrom erheblich stören. Außerdem dürfen die hauseigenen Veranstaltungen der DMEXCO nicht gestört werden.
In diesem Fall gelten die Hausregeln unserer Aussteller an ihren Ständen. Es empfiehlt sich daher, mit dem jeweiligen Aussteller kurz zu besprechen, ob und wo gefilmt werden darf und ob beispielsweise Warteschlangen umgangen werden können/dürfen.
Andererseits gilt das Recht am eigenen Bild unserer Besucher, was bedeutet, dass für Filmaufnahmen zu (kommerziellen) Zwecken die Zustimmung der im Video erscheinenden Personen eingeholt werden muss.
Sollte eine Führung außerhalb unserer „normalen” Öffnungszeiten für Privatbesucher oder ein Zugang zum Gelände vor oder nach der Messeeröffnung stattfinden, muss dies rechtzeitig mit uns abgesprochen werden.
Für Nachtaufnahmen muss eine Genehmigung von der Messesicherheit eingeholt werden (kontaktieren Sie uns).
Drohnenaufnahmen sind ebenfalls nur mit Genehmigung möglich und erfordern eine Vorlaufzeit von ca. 6 Wochen.