Wie sind die Auf- und Abbauzeiten?
Aufbau: 20. - 22. September; Abbau: 24. - 25. September Weitere Details im Folgenden.
Reguläre Auf- & Abbauzeiten:
| Aufbaubeginn: | Aufbauende: |
| Sonntag, 20. September 2026, 6:00 Uhr (MEZ) |
Dienstag, 22. September 2026, 20:00 Uhr (MEZ) |
| Abbaubeginn: | Abbauende: |
| Donnerstag, 24. September 2026, 17:30 Uhr (MEZ) | Freitag, 25. September 2026, 22:00 Uhr (MEZ) |
Zusätzliche Informationen zum Aufbau
- Arbeiten mit erhöhtem Staubaufkommen sind bis Dienstag, 22. September 2026, 18:00 Uhr zu beenden.
- Alle Gänge müssen bis Dienstag, 22. September 2026, 18:00 Uhr vollständig geräumt sein.
- Koelnmesse kann auf Antrag einen vorgezogenen Aufbaubeginn zulassen. Die Kosten hierfür betragen pro Ausstellungsfläche: ab Freitag, 18. September 2026 (ab 6:00 Uhr): pro Aufbautag 1.500,00 € (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr), pro Aufbaunacht 970,00 € (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr)
- Die Lagerung von Material gilt ebenfalls als Aufbau.
- Kostenpflichtige Sondergenehmigungsformulare sind erhältlich unter exhibitor@dmexco.com.
Ein vorgezogener Aufbau ist bis Freitag, 28. August 2026, bei Koelnmesse anzumelden. - Bei Nichtbeachtung der oben genannten Uhrzeiten ist die Koelnmesse berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,00 € zu verhängen.
- Einfahrt in das Gelände ist für alle Aufbaufahrzeuge am letzten Aufbautag, 22. September 2026, generell bis 17:00 Uhr möglich.
Zusätzliche Informationen zum Abbau
- Koelnmesse kann auf Antrag einen verlängerten Abbau für Samstag, 26. September 2026, bis 22:00 Uhr zulassen. Die Kosten hierfür betragen pro Abbautag 1.500,00 € (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr), pro Abbaunacht 970,00 € (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr).
- Die Lagerung von Material gilt ebenfalls als Abbau.
- Kostenpflichtige Sondergenehmigungen sind erhältlich unter exhibitor@dmexco.com.
Ein verlängerter Abbau ist bis Freitag, 28. August 2026, bei Koelnmesse anzumelden. - Mit dem Abbau darf am 24. September 2026 nicht vor 17:30 Uhr begonnen werden.
- Der Abbau des Messestandes und/oder der Produktpräsentation vor Veranstaltungsende stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen dar.
- Koelnmesse ist berechtigt, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine nach der Schwere des Falls bemessene Konventionalstrafe in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro zu verhängen und/oder den Aussteller von nachfolgenden Veranstaltungen auszuschließen.