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Wie sind die Auf- und Abbauzeiten?

Aufbau: 20. - 22. September; Abbau: 24. - 25. September Weitere Details im Folgenden.

Reguläre Auf- & Abbauzeiten:

Aufbaubeginn: Aufbauende:
Sonntag, 20. September 2026, 6:00 Uhr  (MEZ)

Dienstag, 22. September 2026, 20:00 Uhr (MEZ)

Abbaubeginn: Abbauende:
Donnerstag, 24. September 2026, 17:30 Uhr (MEZ) Freitag, 25. September 2026, 22:00 Uhr (MEZ)

 

Zusätzliche Informationen zum Aufbau

  • Arbeiten mit erhöhtem Staubaufkommen sind bis Dienstag, 22. September 2026, 18:00 Uhr zu beenden.
  • Alle Gänge müssen bis Dienstag, 22. September 2026, 18:00 Uhr vollständig geräumt sein.
  • Koelnmesse kann auf Antrag einen vorgezogenen Aufbaubeginn zulassen. Die Kosten hierfür betragen pro Ausstellungsfläche: ab Freitag, 18. September 2026 (ab 6:00 Uhr): pro Aufbautag 1.500,00 € (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr), pro Aufbaunacht 970,00 € (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr)
  • Die Lagerung von Material gilt ebenfalls als Aufbau.
  • Kostenpflichtige Sondergenehmigungsformulare sind erhältlich unter exhibitor@dmexco.com. 
    Ein vorgezogener Aufbau ist bis Freitag, 28. August 2026, bei Koelnmesse anzumelden.
  • Bei Nichtbeachtung der oben genannten Uhrzeiten ist die Koelnmesse berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,00 € zu verhängen.
  • Einfahrt in das Gelände ist für alle Aufbaufahrzeuge am letzten Aufbautag, 22. September 2026, generell bis 17:00 Uhr möglich. 

Zusätzliche Informationen zum Abbau

  • Koelnmesse kann auf Antrag einen verlängerten Abbau für Samstag, 26. September 2026, bis 22:00 Uhr zulassen. Die Kosten hierfür betragen pro Abbautag 1.500,00 € (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr), pro Abbaunacht 970,00 € (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr).
  • Die Lagerung von Material gilt ebenfalls als Abbau.
  • Kostenpflichtige Sondergenehmigungen sind erhältlich unter exhibitor@dmexco.com. 
    Ein verlängerter Abbau ist bis Freitag, 28. August 2026, bei Koelnmesse anzumelden.
  • Mit dem Abbau darf am 24. September 2026 nicht vor 17:30 Uhr begonnen werden.
  • Der Abbau des Messestandes und/oder der Produktpräsentation vor Veranstaltungsende stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen dar.
  • Koelnmesse ist berechtigt, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine nach der Schwere des Falls bemessene Konventionalstrafe in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro zu verhängen und/oder den Aussteller von nachfolgenden Veranstaltungen auszuschließen.